Rechtliche Informationen
HomeCompany Oldenburg
Impressum
Firmenname: | Poppe & Reinecke Gbr. |
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Vertretungsberechtigt: | Dorit Reinecke und Rolf Poppe |
Adresse: | August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5 26135 Oldenburg |
Tel.: | + 49 (0) 441 – 20572475 |
E-Mail: | oldenburg@homecompany.de |
USt.-IdNr.: | DE 322 460 260 |
Kammer: | Handelskammer Bremen |
Aufsichtsbehörde: | Stadtamt Bremen, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen, Tel. 0421 -3616908 |
V.i.S.d.P.: | Rolf Poppe |
HR-Nummer: | HRA 20511 |
Hinweis zum Haftungsausschluss, Datenschutz und Copyright
- Inhalte
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Die durch den Betreiber auf dieser Internetseite bereitgestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder Animationsdateien einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet; die Genehmigung kann der Vorstand erteilen (Impressum). Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter
1. Geltung
Zwischen dem Vermieter als Wohnraumanbieter und der Poppe & Reinecke Gbr., nachstehend HomeCompany genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
(1) In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote mit Mietinteressenten, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
(2) Die Daten der Interessenten sind vertraulich und nur für d. Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der HomeCompany getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Interessent schon bekannt sein, so ist die HomeCompany umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
(3) Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem der bekannt gegebenen Mieter ist der HomeCompany umgehend mitzuteilen.
(4) Kommt aufgrund des Nachweises ein zusätzliches oder statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein Anderes zustande, und hat die HomeCompany die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, so steht der HomeCompany die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu. Dem Vermieter steht es frei, nachzuweisen, dass der Provisionsanspruch nicht daraus resultiert.
3. Maklerprovision
(1) Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 13 Monaten angeboten, oder sucht der Wohnrauminteressent für unter 13 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 13 Monate, so wird eine Provision in Höhe von 18% der Monatsmiete je angebrochenem vermieteten Monat, maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2 Monatsmieten inkl. MwSt. berechnet.
bis zu 13 Monaten Mietdauer | 18% je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt. |
über 13 Monate Mietdauer | 2 Monatsmieten inkl. MwSt. |
(2) Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Spätere Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisionsanspruchs.
(3) Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die HomeCompany. Der Anspruch der HomeCompany auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
4. Erlaubnis zur Vermietung
(1) Ist der Vermieter nicht Eigentümer des vertragsgegenständlichen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Vermieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der HomeCompany, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.
(2) Der Vermieter sichert zu, dass die der HomeCompany angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durchgehend auch für weniger als 6 Monate vermietet werden dürfen
5. Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags
Soweit ein Mietvertrag über ein Auftragsobjekt abgeschlossen wird, ist der HomeCompany unverzüglich der Name und die Adresse des Mieters zwecks Weiterleitung an die Schufa (vgl. Auftragsformular) mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die HomeCompany dem Vermieter den Interessenten nachgewiesen hat oder nicht. Erst die Übermittlung ermöglicht der HomeCompany die Überprüfung, ob der Vertragsschluss aufgrund eines Nachweises der HomeCompany erfolgte. Der/die Mieter/in ist vom Vermieter auf die Notwendigkeit und den Zweck dieser Datenübermittlung hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Benennung des jeweiligen Mieters des Auftragsobjekts gilt für Fall der Vermietung nach Vertragsende für einen Zeitraum von 12 Monaten seit Beendigung dieses Vertrags fort.
6. Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte
(1) Die HomeCompany ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Innenräume der Auftragsobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zur Präsentation der Auftragsobjekte zu verwenden. Dieses Bildmaterial kann unter anderem im Internet veröffentlicht werden. Die HomeCompany ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Vermieter die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und Exposees für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags zusammen aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt davon unberührt.
(2) Soweit der Vermieter hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Vermieter der HomeCompany einfache unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposees in Print- und Onlinemedien zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo der HomeCompany.
(3) Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die HomeCompany wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter die HomeCompany von allen damit in Verbindung stehenden angemessenen Kosten frei.
7. Energieausweis
Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposée und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt die HomeCompany von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes be-ruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.
8. Dauer und Kündigung des Auftrags
Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
9. Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung
Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.
10. Haftung der HomeCompany
(1) Die HomeCompany weist lediglich Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen dem Vermieter.
(2) Die HomeCompany, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften daher nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Auftragswert beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Dies gilt nicht für eine gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Schufa
Der Auftraggeber bevollmächtig die HomeCompany zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat die HomeCompany einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen. Damit die HomeCompany Ihren daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber der HomeCompany zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden:
(1) offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
(2) Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichtet sich der Auftraggeber auch die Erledigung/Ausgleich dieser Forderung zu melden.
(3) Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch die HomeCompany zu anderen als den genannten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die HomeCompany stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
12. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der HomeCompany örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.
14. Datenschutzhinweis
Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter http://datenschutz.homecompany.de einzusehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraum-Suchende (Privatkunden)
1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
2. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der Poppe & Reinecke Gbr., nachstehend HomeCompany genannt, umgehend mitzuteilen.
3. Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany.
4. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können Sie unter http://datenschutz.homecompany.de einsehen.
5. SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
Ich willige ein, dass der Vermieter der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forde-rungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
Darüber hinaus wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der Auftraggeber als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtstand Oldenburg vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HomeCompany Oldenburg
Poppe & Reinecke Gbr.
August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5
26135 Oldenburg
E-Mail: oldenburg@homecompany.de
Fax: +
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
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26135 Oldenburg
E-Mail: oldenburg@homecompany.de
Fax: +
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.