Rechtliche Informationen
HomeCompany Frankfurt
Impressum
Firmenname: | Homecompany Frankfurt Ursi Barber + E. Jahnke GbR |
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Vertretungsberechtigt: | Ursi Barber und Dr. Eike Jahnke |
Adresse: | Sandweg 63 60316 Frankfurt |
Tel.: | + 49 (0) 69 – 2578790 |
E-Mail: | frankfurt@homecompany.de |
USt.-IdNr.: | DE 111996469 |
Aufsichtsbehörde: | Stadtverwaltung/Ordnungsamt Frankfurt am Main Kleyerstr. 86, 60326 Frankfurt |
V.i.S.d.P.: | Ursi Barber |
Hinweis zum Haftungsausschluss, Datenschutz und Copyright
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Die durch den Betreiber auf dieser Internetseite bereitgestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder Animationsdateien einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet; die Genehmigung kann der Vorstand erteilen (Impressum). Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Provisionskosten bei HomeCompany Frankfurt nach erfolgreicher Vermietung von möbliertem Wohnraum
Die Höhe der Provision ist abhängig vom Mietzeitraum und der Miethöhe und beträgt maximal 156 % + 19 % MwSt. = 185,64 % . Dies ist die maximale Gebühr, auch für längere Mietzeiträume.
Bei Mietverhältnissen unter 12 Monaten wird eine entsprechend der Provisionsstaffel geringere Provision erhoben, siehe AGB.
Inklusiv Leistungen von HomeCompany Frankfurt (beauftragte Agentur)
• Persönliches oder telefonisches Vorgespräch und Beratung
• Objektbegehung, Mietpreiskalkulation
• Bildaufnahmen/360°Grad Fotografie- inkl. digitaler Nachbearbeitung
• Erstellung des Exposés in deutscher und englischer Sprache
• Professionelle Objektpräsentation
• Vermarktung und Anzeigenschaltung auf der eigenen Homepage sowie in namhaften Immobilienportalen
• Aktive Vermittlung, persönliche, telefonische und schriftliche Empfehlung des Mietobjekts an Neu- und Bestandskunden (insbesondere Firmenkunden) aufgrund langjährig gewachsener Kontakte im In- und Ausland
• Auswahl geeigneter Interessenten nach wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten (Ihrem Wunschprofil)
• Durchführung von Besichtigungen (auf Wunsch des Vermieters)
• Überprüfung der Bonität der Mieter, Einholung mietvertragsrelevanter Informationen, Weiterleitung der Unterlagen der Interessenten an den Vermieter
• Vorbereitung der Mietverträge
• Organisation von Reinigungsterminen bei Mieterwechsel
Buchbarer Zusatzservice
Zusätzlich zu diesen Basisleitungen hat der Vermieter die Möglichkeit, flexibel je nach Bedarf folgenden Zusatzservice zu buchen. Die Kosten hierfür werden separat und unabhängig von der Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt.
• Übergabe und Rücknahme des Mietobjektes / Inventarprüfung bei vorhandener Inventarliste (ohne Klein- und Kleinstteile), vor Ort mit Übergabeprotokoll (nach den Vorgaben des Vermieters).
• Kosten hierfür: 70 € plus 19 % MwSt. = 83,30 € inkl. MwSt. pro Termin (Übergabe oder Rücknahme eines Objektes).
• Termine außerhalb des Stadtgebietes werden ggfs. individuell vereinbart und abgerechnet
• Übernahme von Terminen mit Handwerkern und bei Neuanschlüssen für das Internet nach individueller Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter (Stand 01.07.2024)
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Vermieter als Wohnraumanbieter und der HomeCompany Frankfurt, Ursi Barber + E. Jahnke GbR, in Ergänzung zu dem auszufüllenden Vermittlungsauftrag.
2. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
Der Vermieter beauftragt die HomeCompany Frankfurt mit dem Nachweis von Mieterinteressenten für von ihm angebotene Mietobjekte, die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind. Der Nachweis kann telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich oder schriftlich) ist der HomeCompany Frankfurt unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt für jeden Fall der Vermietung eines Mietobjekts, das (auch) durch die HomeCompany Frankfurt angeboten wurde. Der Mieter ist der HomeCompany Frankfurt namentlich zu benennen. Die Mietinteressenten sind vom Vermieter auf die Notwendigkeit dieser Datenübermittlung hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Benennung des Mieters gilt nach Vertragsende für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Nachweisvereinbarung fort. Hat der Vermieter einem von der HomeCompany Frankfurt vermittelten Mieter ein anderes Mietobjekt angeboten, das vorher nicht im Angebotsbestand des Vermieters war, so löst auch dieses Geschäft den vereinbarten Provisionsanspruch aus. Die HomeCompany Frankfurt ist hierüber ebenfalls unverzüglich zu unterrichten.
3. Erlaubnis zur Vermietung
Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der HomeCompany Frankfurt, nur Mietobjekte anzubieten, deren Eigentümer er ist oder für die er über die Berechtigung zur Untervermietung verfügt. Der Vermieter sichert zu, dass der angebotene Wohnraum nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden ist und durchgehend auch für weniger als sechs Monate vermietet werden darf.
4. Energieausweis
Der Vermieter ist verpflichtet, der HomeCompany Frankfurt für jedes angebotene Mietobjekt einen gültigen Energieausweis zur Verfügung zu stellen, damit dieser in Exposés, in Anzeigen, bei Besichtigungen sowie bei Mietvertragsabschlüssen verwendet bzw. veröffentlicht werden kann. Der Vermieter stellt die HomeCompany Frankfurt von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben insoweit beruhen, frei.
5. Foto- und Videomaterial sowie Verarbeitung der Daten der angebotenen Mietobjekte
Die HomeCompany Frankfurt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die angebotenen Mietobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Aufnahmen zur Präsentation (auch im Internet) der Mietobjekte zu verwenden. Die HomeCompany Frankfurt ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrags berechtigt, die Kontaktdaten und die Adresse des Mietobjekts sowie das zugehörige Bild- und Textmaterial zusammen aufzubewahren und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Nachweisvereinbarung zu eigenen Vertragszwecken zu verwenden. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt hiervon unberührt. Soweit der Vermieter hinsichtlich des angebotenen Mietobjekts Bild- und Textmaterial zur Verfügung stellt, räumt er der HomeCompany Frankfurt unentgeltliche Nutzungsrechte an diesem Material für die Vermittlungstätigkeit ein. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Mietobjekte in Form von Anzeigen und Exposés, z.B. in Print- und Onlinemedien, zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehören auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Materials mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo der Agentur. Der Vermieter steht dafür ein, dass das insoweit übermittelte Material frei von Rechten Dritter ist bzw. er zur Nutzung unter den oben genannten Bedingungen berechtigt ist. Sofern die HomeCompany Frankfurt wegen einer Verletzung solcher Rechte durch Dritte in Anspruch genommen wird, stellt der Vermieter die HomeCompany Frankfurt von allen Ansprüchen frei
6. Vergütung der Dienstleistung der HomeCompany Frankfurt (Provision)
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Dauer des Mietzeitraums und beträgt ab einer Mietdauer von 12 Monaten 156 % einer Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer (= 185,64 % inkl. MwSt.). Dies ist die maximale Gebühr, auch für längere Mietzeiträume. Bei Mietverhältnissen unter 12 Monaten wird eine entsprechend der Provisionsstaffel geringere Provision erhoben:
Mietdauer Anteil der Monatsmiete Provision inkl. MwSt.
1 Monat 13 % + 19 % MwSt. 15,47 %
2 Monate 26 % + 19 % MwSt. 30,94 %
3 Monate 39 % + 19 % MwSt. 46,41 %
4 Monate 52 % + 19 % MwSt. 61,88 %
5 Monate 65 % + 19 % MwSt. 77,35 %
6 Monate 78 % + 19 % MwSt. 92,82 %
7 Monate 91 % + 19 % MwSt. 108,29 %
8 Monate 104% + 19 % MwSt. 123,76 %
9 Monate 117 % + 19 % MwSt. 139,23 %
10 Monate 130 % + 19 % MwSt. 154,47 %
11 Monate 143 % + 19 % MwSt. 170,17 %
12 Monate 156 % + 19 % MwSt. 185,64 %
Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern der Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert gemäß der Betriebskostenverordnung abrechnet. Nachträgliche Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten beeinflussen die Berechnung des Provisionsanspruchs nicht.
6.1 Unmöbliert
Für eine Vermietung von einer unmöblierten Wohnung zahlt der Vermieter einmalig eine Provision in Höhe von 100 % einer Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer, also 119 % einer Monatsmiete inkl. Mehrwertsteuer.
7. Pflichten des Vermieters während der Vermarktungsphase
Der Vermieter hat die HomeCompany Frankfurt unverzüglich zu informieren, wenn sich mietvertragsrelevante Daten des Mietobjekts (insbesondere Preis, Zeitraum, Ausstattung, Verfügbarkeit) ändern. Beziehen sich die Änderungen auf Preis und Zeitraum, hat diese Mitteilung in Textform zu erfolgen.
Der Vermieter hat die HomeCompany Frankfurt ferner in Kenntnis zu setzen, wenn er für längere Zeit unerreichbar ist und wenn ein Mietvertrag über den zunächst vereinbarten Zeitraum hinaus fortgeführt wird.
7.1 Auskunftspflicht
Der HomeCompany Frankfurt ist unmittelbar nach Abschluss eines Mietvertrages eine Kopie des von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrages zu übersenden. Der Vermieter verpflichtet sich, die HomeCompany Frankfurt umgehend, spätestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraums, darüber zu informieren, wenn eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus vereinbart wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die HomeCompany Frankfurt rechtzeitig darüber zu informieren, wenn das Mietverhältnis gekündigt wird und die Provisionspflicht dadurch endet.
8. Vorkenntnis
Sollte dem Vermieter ein Interessent bereits bekannt sein, so ist die HomeCompany Frankfurt hierüber unverzüglich und unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntnisnahme zu unterrichten. Auf Verlangen ist die Vorkenntnis nachzuweisen. Ist der von HomeCompany Frankfurt vermittelte Mieter nicht der Nutzer der Wohnung (z.B. eine Anmietung durch ein Unternehmen für einen Mitarbeiter), so entbindet eine Übernahme des Mietverhältnisses durch den Wohnungsnutzer oder einen anderen Nutzer den Vermieter nicht von der Pflicht zur Provisionszahlung, auch wenn ihm dieser Nutzer nicht unbekannt war. Dies gilt auch, wenn ein neuer Mietvertrag mit demselben Mieter durch eine Änderung von möbliert auf unmöbliert abgeschlossen wurde.
9. Beendigung des Vermittlungsauftrages
Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Wird ein Mieter durch die Homecompany Frankfurt nachgewiesen, bleibt die Provisionspflicht auch nach der Kündigung bestehen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag ist unbefristet und endet nicht durch die erfolgreiche Vermittlung eines Mieters.
11. Vertraulichkeit
Die Daten der Interessenten sind vertraulich und ausschließlich für den Vermieter bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der HomeCompany Frankfurt.
12. Haftung
Die HomeCompany Frankfurt weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen nach. Die letztendliche Auswahl des Mieters obliegt dem Vermieter. Trotz aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten keine Haftung übernommen werden. Die Homecompany Frankfurt (die Mitarbeiter und die gesetzlichen Vertreter) haften daher nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Soweit gesetzlich zulässig, ist im Übrigen die Haftung auf den dreifachen Wert des Auftragswerts begrenzt. Falls der Vermieter für Dritte ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine Vertragspflichten verletzt, ist er der HomeCompany Frankfurt zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Kommt der Vermieter den ihm obliegenden Mitteilungspflichten gegenüber der HomeCompany Frankfurt nicht nach, stellt er die HomeCompany Frankfurt insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
13.Schufa
Der Vermieter bevollmächtigt die HomeCompany Frankfurt zur Einholung von Schufa-Auskünften (ausschließlich im Hinblick auf die Bonitätsprüfung eines potenziellen Mieters). Hierzu hat die HomeCompany Frankfurt einen Vertrag mit der Schufa abgeschlossen. Damit der Auftragnehmer seinen bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Schufa zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichtet sich der Vermieter gegenüber der HomeCompany Frankfurt, zum Zwecke der Weiterleitung an die Schufa folgende Informationen zu melden: 1. 1. Offene Forderungen nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. 2. 2. Wurde eine Forderung an die Schufa gemeldet, so verpflichtet sich der Vermieter, auch die Erledigung/Ausgleich dieser Forderung zu melden. 3. 3. Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch die HomeCompany Frankfurt zu anderen, als den genannten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die HomeCompany Frankfurt stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
14. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese teilweise Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich insoweit, die ursprünglichen Regelungen durch solche zu ersetzen, die unter Beachtung des wirtschaftlich Sinnvollen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf den Vermittlungsauftrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag oder ihrer Gültigkeit stehen, ist Frankfurt am Main ausschließlich zuständiger Gerichtsstand, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsstands Frankfurt am Main gilt auch dann als vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.
16. Datenschutzhinweis
Sämtliche Daten werden nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der steuerlichen und buchhalterischen Pflichten und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Einzelheiten hierzu sowie die genauen Zeiträume sind unter https://www.homecompany.de/datenschutz/ einzusehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraum-Suchende (Privatkunden)
1.In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Wohnraumsuchende (Auftraggeber)
Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht
bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich,
in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für
Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen
werden.
2.Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über
eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt
gegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend
mitzuteilen.
3.Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den
Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der
Zustimmung der HomeCompany.
4.Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen
und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert.
Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet
nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können
Sie unter http://datenschutz.homecompany.de einsehen.
5.Der/die Auftraggeber/in erklärt bereits vorab seine Zustimmung zur
Einholung von Informationen bei Auskunftsdateien (Schufa), sofern
diese vor Abschluß eines konkreten Mietvertrags benötigt werden.
6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen
nicht. Soweit der Auftraggeber als oder für einen Kaufmann
handelt, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.
Widerrufsbelehrung
HomeCompany Ursi Barber , Sandweg 63, 60316 Frankfurt/Main,
Inhaber: Ursi Barber, Dr. Eike Jahnke, USt-ID: DE 111996469, Tel. 069-19445, E-Mail: frankfurt@homecompany.de
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anschrift siehe oben) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: (Anschrift siehe oben!)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
Die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen.
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Datum / Unterschrift Auftraggeber/in
Sofortiges Leistungsverlangen
Mit meiner Unterschrift verlange ich ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.
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Datum / Unterschrift Auftraggeber/in